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Gewaltschutz – Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten veröffentlicht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113 Abs. 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung und Veröffentlichung bundeseinheitlicher Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beauftragt. Der Qualitätsausschuss Pflege hat einen von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf dieser Empfehlungen in seiner Sitzung im Februar beschlossen und dem BMG fristgerecht zum 31.03.2026 zugeleitet.

Diese Empfehlungen dienen neben bereits vorliegenden Gewaltschutzkonzepten und -maßnahmen und der bestehenden Expertise von professionell Pflegenden dazu, für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren. Gleichzeitig dienen sie als fachlich fundierte Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Die Empfehlungen richten sich an vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen, teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflege) und ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

 

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